Die beizufügenden Unterlagen bei einem Wohngeldantrag unterscheiden sich teilweise erheblich von Bundesland zu Bundesland.
Sollten Sie in Nordrhein-Westfalen leben, können Sie alle Unterlagen online ausfüllen und absenden. In allen anderen Bundesländern beantragt man Wohngeld noch ganz klassisch mit viel Papier, das man persönlich oder per Post zum Wohngeldamt bringt. Damit Sie den Überblick über die Begrifflichkeiten behalten und auch wissen was damit gemeint ist, haben wir Ihnen hier eine Liste mit allen beizufügenden Unterlagen und Anlagen aufgelistet. Zusätzlich finden Sie alle Begriffe zum Wohngeld und zu den Antragsformularen auch in unserem Wohngeld-ABC zum Nachlesen.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur wahrheitsgemäßen Angabe der eingeforderten Daten und Nachweise verpflichtet bist. Laut Wohngeldgesetz (WoGG §33) darf die Wohngeldbehörde zudem einen Datenabgleich mit anderen Behörden durchführen. Das heißt, dass ihre Daten mit denen bei der Agentur für Arbeit, dem Job Center, dem Rentenversicherungsträger, dem Finanzamt usw. verglichen werden, um zu überprüfen ob ihre Daten der Wahrheit entsprechen. Nicht wahrheitsgemäße Angaben werden erneut überprüft und können mit einem Bußgeld oder Strafanzeige geahndet werden. Bereits gezahltes Wohngeld kann zurückgefordert werden. Bitte überprüfen Sie daher genau, ob alle Angaben in ihrem Wohngeldantrag korrekt eingetragen sind, auch um eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden. Erst wenn alles korrekt und vollständig ist, wird der Wohngeldantrag bearbeitet.
Der Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss für eine gemietete Wohnung ist das Herzstück des Wohngeldantrags. Hier geht es vorrangig um die Personalien des Antragstellers, zur Wohnung sowie um die Miete für die Wohngeld beantragt wird, zu den Haushaltsmitgliedern, zu den Einkommensverhältnissen, zum Vermögen, den beizufügenden Unterlagen und zur Bankverbindung auf die das Wohngeld überwiesen werden soll.
Auch wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin im eigenem Haus leben (Wohneigentum), kann Anspruch auf Wohngeld geltend gemacht werden. Dann spricht man jedoch nicht von Wohngeld als ein Mietzuschuss, sondern von einem Lastenzuschuss. Grundvoraussetzung ist, dass das Eigentum selbst und nur zu eigenen Zwecken bewohnt wird. Generell werden die gleichen gesetzlichen Grenzen, wie das Einkommen und die Wohnkosten zugrunde gelegt. Das heißt, dass auch hier die Anzahl und das Einkommen aller Haushaltsmitglieder betrachtet wird. Darüber hinaus sind jedoch ergänzende Angaben zu machen, um den genauen Zuschuss als Wohngeld zu ermitteln. Die ergänzenden Angaben beziehen sich auf die zuschussfähigen Belastungen. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel über den Antrag auf Lastenzuschuss.
Das ergänzende Antragsformular zum Wohngeld als Lastenzuschuss fragt lediglich alle Daten zu den Erwerbskosten des Eigentums (gilt nur für den Antrag auf Lastenzuschuss) ab. Wie hat man die Immobilie erworben (Kauf, Erbe, etc.), die Anschaffungs- bzw. Erstellungskosten und die Finanzierung dessen. Dem ist der Kreditvertrag, ein Jahreskontoauszug des Kreditgebers und ein aktueller Zahlungsnachweis beizufügen.
Dieses Formular listet sehr detailliert alle Informationen zum Kredit für das Eigentum (gilt nur für den Antrag auf Lastenzuschuss) auf. Neben der Laufzeit sind die Summe, die Tilgungsraten aber auch ob die Zahlungen regelmäßig getätigt wurden einzutragen. Das Formular ist vom Kreditgeber auszufüllen und zu bestätigen.
Das meist zweiseitige Formular fragt die Belastungen aus Fremdmitteln wie z.B. dem Kredit sowie weiteren Belastungen wie Erbbauzinsen oder die Grundsteuer ab (gilt nur für den Antrag auf Lastenzuschuss). Außerdem müssen darin eventuelle Zuschüsse, ob es eine Garage oder Carport gibt angegeben werden. Sofern ein Teil der Immobilie vermietet ist, muss auch das hier angegeben sowie die Nebenkosten aufgeschlüsselt werden.
Die Verdienstbescheinigung ist eines der wichtigsten Anlagen zum Wohngeld und ist ein vom Wohngeldamt vorgegebenes Antragsformular, welches ausgefüllt werden muss. In der Verdienstbescheinigung sind folgende Angaben zu machen:
Zusätzlich sind die letzten 12 Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeber, sofern es mehrere sind, beizufügen.
Da man auch während der Ausbildung und während des Studiums unter Umständen einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen kann, ist es auch hier notwendig einen Fragebogen dazu auszufüllen. Bafögleistungen schließen in der Regel eine Förderung aus, es gibt jedoch genügend Studierende die keinen Anspruch auf Bafög haben. Sollte dies der Fall sein, so sollte dieser Antrag dringend ausgefüllt werden, um einen Zuschuss zum Wohnen zu erhalten.
Das zweiseitige Formular fragt alle Details und Nachweise zu Bank- und Sparguthaben ab. Dies können sein:
Zusätzlich werden auch Angaben (Typ, Baujahr und Verkehrswert) zu eigenen Autos abgefragt. Weiter werden Details zu beweglichen (z.B. Schmuck, Möbel, Kunstgegenstände, Sammlungen wie Briefmarkensammlungen) und unbeweglichen (Grundstücke, Wohnungen, Häuser) Sachen eingefordert. Zu guter Letzt müssen außerdem alle Forderungen und Verpflichtungen von Ansprüchen zu Darlehens- und Hypothekenrückzahlungen angegeben werden.
Zahlt einer der Haushaltsmitglieder Unterhalt an eine andere Person? Alle Unterhaltspflichten sind in einem vorgefertigten Formular anzugeben. Unterhaltspflichten sind zum Beispiel:
Die Unterhaltspflichten sind entsprechend nachzuweisen z.B. durch den Unterhaltsbescheid, notariell bekundete Unterhaltsvereinbarungen, Geburtsurkunden, etc. Bei Unterhaltszahlungen ins Ausland sind weitere Unterlagen vorzulegen.
Auch das ist in der Regel ein vom Wohngeldamt vorgegebenes Formular, wenn es um den Mietzuschuss zum Wohnen geht. Dieses Formular ist allerdings vom Vermieter auszufüllen. Darin werden die Wohnraumkosten im Detail aufgeschlüsselt, sowie die Personalien zum Vermieter und auch die Mieter eingetragen. Zusätzlich muss der Mietvertrag und ein Kontoauszug mit der letzten Mietzahlung eingereicht werden. Sollte der Betrag nicht übereinstimmen (da sich die Miete ggf. in der Zwischenzeit erhöht hat), ist zusätzlich das letzte Schreiben über die aktuell zu zahlende Miete beizufügen. Außerdem müssen in der Regel auch die Nebenkostenabrechnungen gesondert eingereicht werden. Sollten Sie Teile ihrer Wohnung untervermieten, ist auch das Meldepflichtig und muss über ein weiteres Formular mitgeteilt werden.
Zusätzlich zu den Angaben über jeglicher Einkünfte und zum Wohnraum sind gegebenenfalls weitere ergänzende Angaben zur Klärung verschiedener Sachlagen nötig.
Das vorgegebene Formular ist mit einer Seite vergleichsweise kurz, zu den anderen Formularen. Es werden lediglich die Regelungen zum Sorgerecht und die staatliche Betreuungseinrichtung (Kita, Schule, etc.) abgefragt.
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