Es gibt sehr viele Begriffe beim Wohngeld, die nicht selbsterklärend sind. Daher haben wir dieses Glossar als Wohngeld-ABC geschrieben. Hier können Sie jederzeit die Begriffe nachlesen. Das Wohngeld-ABC soll ihnen durch den Dschungel der Wohngeldbegriffe helfen. Diese Liste wird stets erweitert. Fehlt Ihnen ein Begriff? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail und wir erweitern die Liste.
Sobald sich die Miete oder das Einkommen um mehr als 15 % verändert oder berechtigte Haushaltsmitglieder dazukommen oder wegfallen, ist man verpflichtet dies mitzuteilen und einen Änderungsantrag zu stellen. Auch dies kann vorab formlos gemacht werden.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche beizufügende Wohngeld Unterlagen. Die Auflistung beinhaltet alle möglichen Unterlagen die eingefordert werden könnten oder standardmäßig eingereicht werden müssen. Alternativ können Sie auch unseren Antragsservice nutzen und wir übernehmen für Sie diesen bürokratischen Akt.
Ein formloser Wohngeldantrag hat lediglich die Aufgabe die Frist zu wahren. Das heißt, sobald der formlose Antrag gestellt ist, zählt der Monat in dem er gestellt wurde als Startzeitraum für die Gewährung von Wohngeld. Dennoch muss beachtet werden, dass der eigentliche Antrag inklusive aller notwendigen Unterlagen innerhalb von vier Wochen nachgereicht werden muss. Sollte das nicht geschehen, gilt der Antrag als nicht gestellt.
Im formlosen Wohngeldantrag müssen folgende Informationen enthalten sein:
Bei der Berechnung des zugrunde gelegten Gesamteinkommens aller wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder gibt es bestimmte Freibeträge, die vom Jahreseinkommen abgezogen werden können. Freibeträge können dabei für bestimmte Lebensumstände geltend gemacht werden wie z.B. einem Behinderungsgrad, für Opfer von nationalsozialistischer Verfolgung, im Haushalt wohnende Kinder und bei pflegebedürftigen Personen. Die Personengruppen sind im WoGG § 17 aufgeführt.
Von Lastenzuschuss spricht man, wenn man Eigentümer einer Immobilie ist und einen Wohngeldzuschuss beantragt. Es ist das Pendant zum Mietzuschuss, bei dem man den Zuschuss für eine Mietwohnung beantragt.
Seit der Wohngeldreform vom Januar 2020 gibt es in Deutschland 7 Mietstufen. Sie unterteilen die Städte und Kommunen je nach Mietkostenniveau in die entsprechenden Stufen ein. Dabei ist die Stufe 1 die günstigste Stufe und 7 die teuerste. Damit soll dem teilweise extrem hohen Mietkostenniveau Rechnung getragen werden. Mehr zum Wohngeld 2021. Die Mietstufen sind insbesondere für die Berechnung des Höchsteinkommens wichtig.
Der Mietzuschuss ist die häufigste Form der Wohngeldbeantragung. Dabei wird ein Zuschuss zur Miete beantragt.
Unter Mitwirkungspflichten werden alle Maßnahmen verstanden die umgesetzt werden müssen, um den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen bzw. die Angaben zu belegen. Das bedeutet, dass alle für die Leistung erheblichen Informationen angegeben werden müssen. Gegebenenfalls müssen zudem zusätzliche Angaben auf Verlangen nachgereicht werden. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert und ist verpflichtend umzusetzen. Sollte dem nicht nachgekommen werden, kann der Anspruch auf Wohngeld aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten abgelehnt werden.
SGB ist die Abkürzung für Sozialgesetzbuch und beinhaltet wie der Name schon sagt, die Gesetze im Bereich Sozialrecht. Für das Wohngeld sind insbesondere das SGB II und das SGB XII relevant.
Transferleistungen sind staatliche Leistungen also Hilfen vom Staat, für die jedoch keine direkte Gegenleistung erwartet wird. Sie müssen also in der Regel nicht zurückgezahlt werden, außer sie werden als Darlehen gewährt. Umgangssprachlich kennt man diese Leistungen auch unter dem Begriff Sozialleistungen. Darunter fallen zum Beispiel das Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt), Sozialhilfe, Kindergeld, Bafög, Elterngeld und eben auch das Wohngeld. Im Gegensatz dazu, stehen diejenigen Leistungen die man nur dann erhält, wenn man zuvor auch darin eingezahlt hat. Das betrifft zum Beispiel das Arbeitslosengeld I. Der Anspruch kann nur dann geltend gemacht werden, wenn man zuvor mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig angestellt war und entsprechend in die gesetzliche Sozialversicherung eingezahlt hat.
Die Vermögensfreigrenze ist im Gegensatz zum ALG II sehr hoch angesetzt. Somit können auch Antragsteller mit einem Vermögen von bis zu 60.000 Euro und jede weitere wohngeldberechtigte Person im gemeinsamen Haushalt bis zu 30.000 Euro besitzen und dennoch Wohngeld beantragen.
WoGG steht für Wohngeldgesetz und beinhaltet alle Informationen für zum Beispiel die Ermittlung der Einkommensgrenzen für Wohngeld, die Ablehnungsgründe oder die Voraussetzungen für Wohngeld. Wir verweisen an einigen Stellen im Artikel immer wieder auf den Paragraphen im Wohngeldgesetz, falls Sie die entsprechende Passage nachlesen möchten.
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