Der Antrag auf Kinderwohngeld ist über die Eltern bei der zuständigen Wohngeldstelle zu stellen. Die Voraussetzung für den Bezug von Kinderwohngeld ist, dass Sie als Eltern(teil), Arbeitslosengeld II, also umgangssprachlich Hartz IV erhalten. Das Kind muss dennoch ausreichend eigenes Einkommen haben wie z.B. durch Kindergeld und Unterhalt, so dass der Lebensunterhalt gedeckt ist. Ausschlaggebend für einen positiven Entscheid ist, dass der Mietanteil nicht in voller Höhe durch das Einkommen bestritten werden kann. Es gelten also auch hier die gleichen Voraussetzungen für den Wohngeldbezug wie bei Erwachsenen, nachzulesen im WoGG § 3:
Beachten Sie!
Die einzige Besonderheit beim Kinderwohngeld ist, dass die Eltern im ALGII Bezug sein dürfen. In allen anderen Fällen führt ein ALG II Bezug zum Ausschluss von Wohngeld. Zudem werden Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) nicht auf das Kinderwohngeld angerechnet, da diese zweckbestimmt sind und als Zuschuss und nicht als Einkommen gelten.
Der Antrag auf Kinderwohngeld, kann wie bei allen anderen wohngeldberechtigten Personen auch, erstmal formlos gestellt werden. Der formlose Wohngeldantrag gilt nicht als gestellter Wohngeldantrag, sondern legt lediglich den Wohngeldzeitraum fest. Wenn die entsprechenden Antragsunterlagen nicht innerhalb von vier Wochen nachgereicht werden, ist der formlose Antrag ungültig und ein Wohngeldantrag wird als nicht gestellt bewertet. Der Vorteil des formlosen Wohngeldantrags ist jedoch, dass Sie so vier weitere Wochen Zeit haben, die fehlenden Unterlagen einzuholen und bei einem positiven Bescheid das Wohngeld ab dem Zeitraum des formlosen Wohngeldantrags gezahlt wird und nicht erst, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Laden Sie sich also gerne direkt unseren kostenfreien formlosen Wohngeldantrag runter und reichen Sie ihn umgehend bei ihrem Wohngeldamt ein.
Ein gesondertes Antragsformular für Kinderwohngeld gibt es in den meisten Städten nicht. Nutzen Sie dafür daher den normalen Wohngeldantrag. Erkundigen Sie sich jedoch vorab bei ihrer zuständigen Wohngeldstelle, ob es gesonderte Antragsunterlagen hierfür gibt und welche Nachweise Sie einzureichen haben. Sollten Sie unseren Antragsservice nutzen, übernehmen wir für Sie diese Formalitäten in Gänze. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird das Kinderwohngeld im Einzelfall berechnet und Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Haben Sie noch Fragen zum Kinderwohngeld, die wir hier nicht beantwortet haben? Dann schreiben Sie uns gerne an und wir ergänzen den Artikel.
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